Allgemeine Geschäftsbedingungen:


  I. Sachlicher Geltungsbereich
1. Der IT-Systemservice A.Fischer schließt Verträge über die Lizenzierung und Lieferung von Software-
Produkten, den Verkauf und die Lieferung von Hardware-Produkten oder Zubehörartikeln und Dienst-
leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, sie gelten
jedoch nicht für die Erstellung von Programmen.
2. Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn
ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.
3. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich wi-
dersprochen. Sie sind, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, unverbindlich.
  II. Zustandekommen von Verträgen
1. In Prospekten, Anzeigen, Analysen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben
stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften. Die Zusiche-
rung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für alle
Preisangaben, Einarbeitungszeiten oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.
2. Schriftliche Angebote des IT-Systemservice A.Fischer sind 30 Tage verbindlich, sofern nicht etwas
anderes schriftlich vereinbart worden ist. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des Angebots
maßgebend.
3. An Bestellungen bei dem IT-Systemservice A.Fischer ist der Kunde 2 Wochen, gerechnet ab dem
Eingang der Bestellung, gebunden. Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines
schriftlichen Angebots des IT-Systemservice A.Fischer oder mit der schriftlichen Bestätigung durch den
IT-Systemservice A.Fischer zustande, die in diesem Fall den Umfang der von dem IT-Systemservice
A.Fischer übernommenen Pflichten bestimmt.
4. Fordert der IT-Systemservice A.Fischer zur Beurteilung des Auftrages weitere Informationen an, ins-
besondere Angaben zum bestehenden Datenbestand oder zu dem zu erwartenden Datenvolumen,
verlängert sich die Frist für die Annahme des Auftrags jeweils um den Zeitraum zwischen der Anforde-
rung der Informationen und dem Eingang dieser Informationen bei dem IT-Systemservice A.Fischer.
5. Die Überlassung von Software, die Einbringung von Wartungsdienstleistungen oder sonstigen
Dienstleistungen oder die Lieferung von Zubehör sind keine Bestätigungen und ersetzen diese nicht.
6. Unabhängig von Zeitpunkt und Form der Vereinbarung sind Vereinbarungen über die Rechte des
Kunden an der Software (Überlassungsvertrag), deren Pflege und Wartung (Wartungsvertrag), die Ein-
arbeitung in die Nutzung der überlassenen Software sowie Zubehörlieferungen und sonstige Dienstleis-
tungen jeweils rechtlich selbständig und hinsichtlich der gegenseitigen Rechte und Pflichten, Rechtsfol-
gen und Gewährleistung getrennte Verträge.
7. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Be-
stätigung durch den IT-Systemservice A.Fischer. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften
sowie den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
  III. Preise
1. Die Preise und Lizenzgebühren ergeben sich im Fall der fristgerechten Annahme eines schriftlichen
Angebots des IT-Systemservice A.Fischer aus diesem Angebot, ansonsten mangels abweichender
schriftlicher Vereinbarung aus der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch den IT-Systemservice
A.Fischer gültigen Preis- und Produktionsliste des IT-Systemservice A.Fischer, die jederzeit geändert
werden kann.
2. Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ausschließlich Ver-
packungs- und Versandkosten.
3. Die Preise und Lizenzgebühren umfassen Installationskosten sowie die Kosten für die Einarbeitung
in die Nutzung der Software-Produkte, die Lieferung von Zubehör oder sonstigen Dienstleistungen nur
dann, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
  IV. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3. Der IT-Systemservice A.Fischer ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn
bei objektiver Würdigung anzunehmen ist, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Ver-
tragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen von
dem IT-Systemservice A.Fischer nicht ausgleicht und deshalb die Zahlungsansprüche von dem IT-Sys-
temservice A.Fischer gefährdet erscheinen. Der IT-Systemservice A.Fischer kann in diesem Fall ferner
weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem betreffenden Vertragsver-
hältnis oder hiermit wirtschaftliche zusammenhängigen Verträgen oder aus früheren Verträgen vom
Kunden bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten gestellt worden sind.
  V. Lieferung und Lieferverzug
1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden oder Transportunternehmen geht die
Gefahr auf diesen über. Die fristgerechte Annahme ist wesentliche Vertragspflicht des Kunden. Auf
Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch dem IT-Systemservice A.Fischer gegen
alle versicherbaren Risiken versichert.
2. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie
sind wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbar.
3. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie in einem schriftlichen Angebot oder der
schriftlichen Auftragsbestätigung von dem IT-Systemservice A.Fischer enthalten sind. Nach Ablauf ver-
bindlicher Lieferfristen hat der Kunde dem IT-Systemservice A.Fischer zunächst eine angemessene
Nachfrist mit der Erklärung zu setzen, die Leistungen nach Ablauf dieser Frist abzulehnen.
4. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich für den IT-Systemservice A.Fischer angemessen bei
Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer des IT-Systemservice A.Fischer nicht zu vertretender
Hindernisse, soweit solche Hindernisse - wie etwa Störungen bei der Eigenbelieferung, Streiks, Aus-
sperrungen, Betriebsstörungen, etc. - auf die Lieferung oder Leistung des IT-Systemservice A.Fischer
von erheblichen Einfluss sind. Wird aufgrund einer solchen Störung die Lieferung oder Leistung dauer-
haft unmöglich oder unzumutbar, ist IT-Systemservice A.Fischer endgöltig von seiner Leistungspflicht
befreit.
5. Terminangaben über die Fertigstellung oder Auslieferung nicht fertiggestellter oder freigegebener
Softwareteile sind im Interesse einer praxisgerechten und möglichst umfassenden Testphase naturge-
mäß unverbindliche Planvorgaben.
  VI. Installation
1. Der IT-Systemservice A.Fischer installiert den Liefergegenstand betriebsbereit beim Kunden inner-
halb von Deutschland, sofern die Installation vereinbarungsgemäß (Ziffer III/3) im Preis inbegriffen oder
vom Kunden gesondert in Auftrag gegeben ist. Die verfügbaren Installationsdienstleistungen sind in der
Preis- und Produktliste des IT-Systemservice A.Fischer aufgeführt.
2. Die Installation durch den IT-Systemservice A.Fischer setzt voraus, dass der Kunde einen geeigne-
ten Standort - entsprechend den Installationsanweisungen des IT-Systemservice A.Fischer bereitstellt
und ausrüstet; der Lieferungsgegenstand beim Kunden vor der Installation nicht verändert, unsachge-
mäß behandelt oder außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt worden ist.
3. Die Betriebsbereitschaft des installierten Liefergegenstandes wird durch eine erfolgreiche Funktions-
prüfung mit den von IT-Systemservice A.Fischer ausgearbeiteten Testverfahren und Testprogrammen
nachgewiesen und vom Kunden durch Gegenzeichnen des Abnahmescheines anerkannt. Unterzeich-
net der Kunde den Abnahmeschein trotz erfolgreicher Funktionsprüfung nicht, gilt die Betriebsbereit-
schaft gleichwohl mit dem Datum der Funktionsprüfung als anerkannt, wenn der Kunde sich, obwohl der
IT-Systemservice A.Fischer ihm unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs eine Nochfrist von mindes-
tens zwei Wochen gesetzt hat, auch innerhalb der Nachfrist nicht erklärt.
4. Der IT-Systemservice A.Fischer übernimmt keine Verpflichtung, den Liefergegenstand an Geräte des
Kunden, die nicht von dem IT-Systemservice A.Fischer geliefert worden sind, anzuschließen.
  VII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden und aller
sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen
behält sich IT-Systemservice A.Fischer das Eigentum an gelieferten Produkten (nachfolgend: 'Vorbe-
haltsware") vor.
2. Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen
und umbilden. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt
jedoch ausschließlich für den IT-Systemservice A.Fischer, die einen Miteigentumsanteil an der fertigen
Ware oder an der neuen Sache erwirbt, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert
der fertigen Ware oder der neuen Sache entspricht.
3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder im Miteigentum des IT-Systemservice
A.Fischer stehender Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt
berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit
im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer
VII/1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an IT-Systemservice A.Fischer ab, welche diese Abtretung
annimmt. Besteht an den veräußerten Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil von IT-Systemservice
A.Fischer, sind die Forderungen jeweils in Höhe des Verkaufswertes dieses Anteils, aber mit Vorrang
vor den übrigen Forderungen, abgetreten. Auf Verlangen des IT-Systemservice A.Fischer wird der Kun-
de Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese beste-
henden Ansprüche dem IT-Systemservice A.Fischer mitteilen. IT-Systemservice A.Fischer darf zur Sich-
erung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Eine Verpfändung oder Siche-
rungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht erlaubt.
4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von IT-Systemservice
A.Fischer hinweisen und IT-Systemservice A.Fischer unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der Kunde
trägt alle Kosten eines Interventionsverfahrens und anderer Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit
einen solchen Zugriff Dritter.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder wenn Tatsachen
vorliegen, die eine Zahlungseinstellung erwarten lassen, kann IT-Systemservice A.Fischer die Berech-
tigung des Kunden zur Weiterveräußerung, zum Einzug von Forderungen und zur Be- und Verarbei-
tung bzw. Verbindung von Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurücknehmen bzw. die Abtretung
von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen Dritte verlangen. Diese Rechte von IT-Systemservice
A.Fischer bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. Die Rücknah-
me oder Pfändung der Vorbehaltsware durch IT-Systemservice A.Fischer gilt nicht als Rücktritt vom Ver-
trag. Der IT-Systemservice A.Fischer ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter
Anrechnung auf die offenen Forderungen gegen den Kunden aus deren Erlös zu befriedigen. Auf
Verlangen des Kun-den wird der IT-Systemservice A.Fischer Sicherheiten insofern freigeben, als ihr Wert
die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10% übersteigt. Sofern IT-Systemservice A.Fischer
zur Ausübung des Eigenturmsvorbehaltes berechtigt ist, gewährt der Kunde IT-Systemservice A.Fischer
zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware zu geschäftüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände.
 VIII. Gewährleistung für Hardware-Produkte
1. IT-Systemservice A.Fischer leistet Gewähr dafür, dass gelieferte Hardware-Produkte zum Zeitpunkt
des Gewährübergangs frei von Material- und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Taug-
lichkeit dieser Hardware-Produkte erheblich mindern. Ferner leistet IT-Systemservice A.Fischer Gewähr
dafür, dass gelieferte Hardware-Produkte die ausdrücklich von IT-Systemservice A.Fischer schriftlich
zugesicherten Eigenschaffen besitzen. Eine Gewähr für die Weiterverkäuflichkeit der Produkte oder
deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt IT-Systemservice A.Fischer nicht.
2. Von IT-Systemservice A.Fischer herausgegebene technische Datenspezifikationen oder Qualitäts-
beschreibungen stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, dass sie ausdrücklich als solche von IT-
Systemservice A.Fischer schriftlich bestätigt worden sind.
3. Der Käufer muss im Falle des Versendungskaufes Schaden an der Verpackung sofort dem Trans-
portunternehmen mitteilen und den Tatbestand aufnehmen lassen. Weitere Schäden muss er dem IT-
Systemservice A.Fischer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der
Ware, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind dem IT-Systemservice A.Fischer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzu-
teilen.
4. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl des IT-Systemservice A.Fischer kostenlose Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Falls IT-Systemservice A.Fischer Mängel auch innerhalb einer angemessenen
Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder Rückgängigmachung des Vertrages oder
eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
5. Die Gewährleistungsfrist sowie die Frist für ggf. bestehende Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolge-
schäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden, beträgt 6 Mo-
nate ab dem Lieferdatum bzw. ab erfolgter Installation (Betriebsbereitschaft gemäß Ziffer VI/3 bzw. VI/4,
sofern diese vom IT-Systemservice A.Fischer übernommen ist, sonst ab Lieferung). Durch den Aus-
tausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in
Kraft.
6. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Kunden ist ausgeschlossen.
7. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
8. Wird ein System auf Wunsch des Kunden nicht von IT-Systemservice A.Fischer installiert, hat der
Kunde im Gewährleistungsfall die ordnungsgemäße Installation nachzuweisen.
9. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß instal-
liert, gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht
den Installationsanforderungen von IT-Systemservice A.Fischer entsprechen oder der aufgetretene
Fehler in ursachlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kunde einen Fehler nicht angezeigt und
nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, es sei denn, der Kunde weist nach,
dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner,
wenn ohne die schriftliche Zustimmung von IT-Systemservice A.Fischer technische Originalkennzeichen,
Aufkleber, Serien-Nummern oder ähnliche Kennzeichen geändert oder beseitigt werden. Von der Ge-
währleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:
Betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten
des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Strom-
quellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung / Feuchtigkeit aller Art / fal-
sche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchs-
und Verschleißteile wie Druckkopfe, Toner, Farbbänder, Patronen, Datenträger etc..
10. Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die
Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen IT-Systemservice A.Fischer-Kunden-
dienstpreisen und -bestimmungen berechnet.
11. IT-Systemservice A.Fischer ist im Gewährleistungsfall lediglich verpflichtet, die bei Auslieferung
vorhandene Installation der Hard- und Software
  IX. Gewährleistung für Software-Produkte
1. Softwareprodukten von Drittfirmen, die als solche in der Preis- und Produktliste des IT-Systemservice
A.Fischer ausgewiesen sind, sowie Betriebssysteme ("Fremdsoftware"), werden von IT-Systemservice
A.Fischer auf der Basis und zu den Bedingungen eines zwischen der Drittfirma und dem Kunden ge-
sondert abzuschließenden Software-Lizenz-Vertrages überlassen.
2. IT-Systemservice A.Fischer gewährleistet, dass lizenzierte Softwareprodukte von IT-Systemservice
A.Fischer die Funktionen und Leistungsmerkmale erfüllen, die in der zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung
gültigen Software-Produktbeschreibung für die betreffenden Softwareprodukte enthalten sind, und
nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag voraus-
gesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Ferner gewährleistet IT-Systemservice A.Fisch-
er, dass die zur Nutzung überlassene Software im Zeitpunkt der Lizenzerteilung frei von Rechten Dritter
ist, die den nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die technischen Da-
ten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Software-Produktbeschreibung stellen keine
Zusicherung dar, es sei denn sie sind ausdrücklich als solche von IT-Systemservice A.Fischer bestätigt
worden.
3. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Software und dem
zugehörigen sonstigen Material nicht ausgeschlossen werden können.
4. Für den Fall, dass bestimmte Funktionen oder Leistungsmerkmale der Software-Produktbeschreibung
oder nicht erfüllt werden oder daß vom Kunden Fehler schriftlich oder in nachvollziehbarer Weise mitge-
teilt werden, erfolgt nach Wahl von IT-Systemservice A.Fischer Nachbesserung, die auch darin beste-
hen kann, dass dem Kunden eine neue Programmversion zur Verfügung gestellt wird.
5. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von IT-Systemservice A.Fischer erfolglos oder bietet
IT-Systemservice A.Fischer keine fehlerfreie neue Programmversion an, ist der Kunde berechtigt entwe-
der den Vertrag rückgängig zu machen oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlan-
gen.
6. Für Fremdsoftware leistet IT-Systemservice A.Fischer keine Gewähr.
7. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen ferner für nicht von IT-Systemservice A.Fischer gelieferte Softwarekopien sowie für Software, die auf einem Computersystem betrieben wird, das nicht die Min-desthardwarekonfiguration und Softwareausstattung gemäß der Software-Produktbeschreibung auf-
weist.
8. Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom
Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Än-
derungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind, Der Gewährleistungsanspruch ent-
fällt ferner für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hard-
ware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb
des Verantwortungsbereichs von IT-Systemservice A.Fischer liegende Vorgänge zurückzuführen sind
oder wenn der Auftraggeber IT-Systemservice A.Fischer die Möglichkeit verweigert, die Ursache des ge-
meldeten Fehlers oder Mangels zu untersuchen.
9. Im Übrigen gelten die Ziffern VIII/4 - VIII/11 entsprechend.
 X. Verletzung gewerblich Schutzrechte Dritter
1. IT-Systemservice A.Fischer wird den Kunden auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche verteidigen,
die aus einer angeblichen Verletzung deutscher Schutzrechte (Patente, Patentanmeldungen, Urhe-
berrechte, Rechte an Marken etc.) durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Pro-
dukte oder Dokumentationen gegen den Kunden herleiten werden und dem Kunden alle rechtskräftig
auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, sofern der Kunde IT-Systemservice A.Fisch-
er unverzüglich von solchen Ansprüchen schriftlich benachrichtigt, IT-Systemservice A.Fischer alle not-
wendigen Informationen erteilt und sonstige angemessene Unterstützung gewährt und IT-Systemser-
vice A.Fischer die alleinige Entscheidung darüber vorbehalten bleibt, ob der Anspruch abgewehrt oder
verglichen wird.
2. Im Fall der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes wird IT-Systemservice A.Fischer unter Aus-
schluss weitergehender Ansprüche nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten das betreffende
Produkt oder die Dokumentation derart abändern oder austauschen, dass keine gewerblichen Schutz-
rechte Dritter mehr verletzt werden und dennoch die vereinbarten Spezifikationen weiterhin eingehalten
werden, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Schutzrechtsinhaber das
weitere Nutzungsrecht verschaffen oder die Dokumentation unter Rückerstattung des bezahlten Kauf-
preises bzw. der Lizenzgebühr abzüglich einer angemessenen Benutzungsgebühr für die Zeit, in der
sich das betreffende Produkt beim Kunden befand, zurücknehmen.
3. IT-Systemservice A.Fischer haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, wenn
diese auf der Verwendung eines Produktes des IT-Systemservice A.Fischer Schutzrechtsverletzungen,
die aus einer für das betreffende Produkt nicht vorgesehenen Verwendung resultieren.
4. Über die in den vorstehenden Unterabschnitten genannten Ansprüche hinaus stehen dem Kunden
im Falle der Geltendmachung von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte durch Dritte - vorbehaltlich
etwaiger Ansprüche gemäß Ziffer XIII - keine weiteren Ansprüche zu.
  XI. Test- und Wartungsmaterial
1. Diagnose-Software, Dokumentation, Geräte und andere Materialien, die von IT-Systemservice
A.Fischer zum Zweck der Installation, Durchführung von Gewährleistungsarbeiten oder Einbringung von
Dienstleistungen benötigt werden, können zusammen mit den IT-Systemservice A.Fischer-Produkten
geliefert werden, und werden auf Wunsch von IT-Systemservice A.Fischer beim Kunden aufbewahrt; sie
bleiben jedoch Eigentum von IT-Systemservice A.Fischer.
2. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die
genannten Test- und Wartungsmittel nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IT-Systemservice
A.Fischer benutzen oder Dritten zugänglich machen.
  XII. Haftungsbeschränkung
1. Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich Verzug, Unmöglichkeit,
Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Nachbes-
serungspflichten und unerlaubter Handlung ist der IT-Systemservice A.Fischer nur verpflichtet, wenn der
Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von IT-Systemservice A.Fischer oder auf das Fehlen ei-
ner zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist, oder IT-Systemservice A.Fischer eine wesentliche
Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt hat; in diesem Falle ist die Haftung auf höchstens eine Million DM
für Personen- oder Sachschaden bzw. DM100.000,- für Vermögensschäden sowie auf solche Schäden
begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise nicht zu rechnen war.
2. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen
Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sind etwaige Schadensersatzansprüche
gemäß Ziffer XII/1 wie folgt eingeschränkt: a) Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangel-
folgeschaden oder entgangenem Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen ei-
ner schriftlich zugesicherten Eigenschaft begründet wird. b) Jede Haftung ist auf solche Schäden be-
schränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach dem IT-Systemservice A.Fischer damals bekannten
Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. c) Für den Verlust von Daten haftet IT-Systemservice A.
Fischer nicht. Vor einer Wartung oder Reparatur durch IT-Systemservice A.Fischer muss der Kunde
eigenverantwortlich die noch bestehenden Daten in anwendungsadäquater Weise und maschinenles-
barer Form sichern, um damit zu gewährleisten, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wieder herge-
stellt werden können. d) Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften,
spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab der Auslieferung oder Durchführung der mangelhaften
Leistung.
3. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder einge-
schränkt sind, umfasst dieser Ausschluss bzw. diese Beschränkung auch Ansprüche gegen Mitarbeiter
und Beauftragte von IT-Systemservice A.Fischer.
  XIII. Verschiedenes
1. Erhält IT-Systemservice A.Fischer von dem Kunden vertrauliche Unterlagen, die als solche gekenn-
zeichnet sind, wird IT-Systemservice A.Fischer diese Unterlagen vertraulich behandeln und Mitarbeiter
zur vertraulichen Behandlung dieser Unterlagen anhalten. Entsprechendes gilt für den Kunden.
2. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung
der anderen Vertragsparteien. Dies gilt nicht für die Abtretung von Kaufpreis- bzw. Lizenzgebührenan-
sprüchen.
3. Falls der Kunde IT-Systemservice A.Fischer-Produkte an Dritte weitergibt, wird er hierüber Buch
führen und IT-Systemservice A.Fischer auf Verlangen Auskunft erteilen, um IT-Systemservice A.Fischer
zu ermöglichen, bei gegebenen Anlass dem Empfänger wichtige Informationen über das Produkt oder
die Produktsicherheit mitzuteilen.
4. Software-Produktbeschreibungen und die Bestimmungen der Preis- und Produktliste des IT-
Systemservice A.Fischer, die sich auf die Produkte oder Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand
des Vertrages sind, gelten als Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen und werden dem Kunden auf
Verlangen zugeleitet.
5. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
6. Erweist sich eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam, berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
7. Die Nichtausübung eines Rechts durch IT-Systemservice A.Fischer gemäß diesen Bestimmungen
bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.
8. Alle Verträge unterliegen dem in Deutschland geltenden Recht. Die Haager Übereinkunft
über das Kaufrecht wird ausgeschlossen.
9. Erfüllungsort ist Berlin. Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Rechtsstreitigkeifen aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand Berlin vereinbart. IT-
Systemservice A.Fischer bleibt jedoch zur Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger
gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz des Kunden berechtigt.
10. Privatkunden wird ein Rückgaberecht für 14 Tage nach Kaufdatum auf PC-Standardkonfigurationen
eingeräumt. Im Falle einer anderweitigen Rücknahme der Ware - spätestens 20 Tage nach Kauf - wird
eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrages, aber, mindestens DM 50,- fällig. 11.
IT-Systemservice A.Fischer behält sich Produktänderungen vor, die die Funktionsfähigkeit nicht
beeinträchtigen.