Allgemeine Geschäftsbedingungen:
I. Sachlicher Geltungsbereich
1. Der IT-Systemservice A.Fischer schließt Verträge
über die Lizenzierung und Lieferung von Software-
Produkten, den Verkauf und die Lieferung von Hardware-Produkten
oder Zubehörartikeln und Dienst-
leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ab, sie gelten
jedoch nicht für die Erstellung von Programmen.
2. Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen
Leistungen und Lieferungen, selbst wenn
ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart
wird.
3. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Kunden wird hiermit ausdrücklich wi-
dersprochen. Sie sind, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich
anerkannt werden, unverbindlich.
II. Zustandekommen von Verträgen
1. In Prospekten, Anzeigen, Analysen, Dokumentationen und ähnlichen
Schriften enthaltene Angaben
stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherungen
von Eigenschaften. Die Zusiche-
rung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung. Dies gilt auch für alle
Preisangaben, Einarbeitungszeiten oder Angaben zur Freigabe
von Ergänzungen und Erweiterungen.
2. Schriftliche Angebote des IT-Systemservice A.Fischer sind
30 Tage verbindlich, sofern nicht etwas
anderes schriftlich vereinbart worden ist. Für die Berechnung
dieser Frist ist das Datum des Angebots
maßgebend.
3. An Bestellungen bei dem IT-Systemservice A.Fischer ist der
Kunde 2 Wochen, gerechnet ab dem
Eingang der Bestellung, gebunden. Ein Vertrag kommt entweder
durch fristgerechte Annahme eines
schriftlichen Angebots des IT-Systemservice A.Fischer oder mit
der schriftlichen Bestätigung durch den
IT-Systemservice A.Fischer zustande, die in diesem Fall den
Umfang der von dem IT-Systemservice
A.Fischer übernommenen Pflichten bestimmt.
4. Fordert der IT-Systemservice A.Fischer zur Beurteilung des
Auftrages weitere Informationen an, ins-
besondere Angaben zum bestehenden Datenbestand oder zu dem zu
erwartenden Datenvolumen,
verlängert sich die Frist für die Annahme des Auftrags
jeweils um den Zeitraum zwischen der Anforde-
rung der Informationen und dem Eingang dieser Informationen
bei dem IT-Systemservice A.Fischer.
5. Die Überlassung von Software, die Einbringung von Wartungsdienstleistungen
oder sonstigen
Dienstleistungen oder die Lieferung von Zubehör sind keine
Bestätigungen und ersetzen diese nicht.
6. Unabhängig von Zeitpunkt und Form der Vereinbarung sind
Vereinbarungen über die Rechte des
Kunden an der Software (Überlassungsvertrag), deren Pflege
und Wartung (Wartungsvertrag), die Ein-
arbeitung in die Nutzung der überlassenen Software sowie
Zubehörlieferungen und sonstige Dienstleis-
tungen jeweils rechtlich selbständig und hinsichtlich der
gegenseitigen Rechte und Pflichten, Rechtsfol-
gen und Gewährleistung getrennte Verträge.
7. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Be-
stätigung durch den IT-Systemservice A.Fischer. Das gleiche
gilt für die Zusicherung von Eigenschaften
sowie den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
III. Preise
1. Die Preise und Lizenzgebühren ergeben sich im Fall der
fristgerechten Annahme eines schriftlichen
Angebots des IT-Systemservice A.Fischer aus diesem Angebot,
ansonsten mangels abweichender
schriftlicher Vereinbarung aus der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme
durch den IT-Systemservice
A.Fischer gültigen Preis- und Produktionsliste des IT-Systemservice
A.Fischer, die jederzeit geändert
werden kann.
2. Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist, ausschließlich Ver-
packungs- und Versandkosten.
3. Die Preise und Lizenzgebühren umfassen Installationskosten
sowie die Kosten für die Einarbeitung
in die Nutzung der Software-Produkte, die Lieferung von Zubehör
oder sonstigen Dienstleistungen nur
dann, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
worden ist.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
3. Der IT-Systemservice A.Fischer ist berechtigt, Lieferungen
nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn
bei objektiver Würdigung anzunehmen ist, dass sich die
Vermögensverhältnisse des Kunden nach Ver-
tragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn
der Kunde fällige Forderungen von
dem IT-Systemservice A.Fischer nicht ausgleicht und deshalb
die Zahlungsansprüche von dem IT-Sys-
temservice A.Fischer gefährdet erscheinen. Der IT-Systemservice
A.Fischer kann in diesem Fall ferner
weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fälligen
Forderungen aus dem betreffenden Vertragsver-
hältnis oder hiermit wirtschaftliche zusammenhängigen
Verträgen oder aus früheren Verträgen vom
Kunden bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten gestellt worden
sind.
V. Lieferung und Lieferverzug
1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden
oder Transportunternehmen geht die
Gefahr auf diesen über. Die fristgerechte Annahme ist wesentliche
Vertragspflicht des Kunden. Auf
Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch dem
IT-Systemservice A.Fischer gegen
alle versicherbaren Risiken versichert.
2. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert
in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie
sind wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbar.
3. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn
sie in einem schriftlichen Angebot oder der
schriftlichen Auftragsbestätigung von dem IT-Systemservice
A.Fischer enthalten sind. Nach Ablauf ver-
bindlicher Lieferfristen hat der Kunde dem IT-Systemservice
A.Fischer zunächst eine angemessene
Nachfrist mit der Erklärung zu setzen, die Leistungen nach
Ablauf dieser Frist abzulehnen.
4. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich für
den IT-Systemservice A.Fischer angemessen bei
Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer des
IT-Systemservice A.Fischer nicht zu vertretender
Hindernisse, soweit solche Hindernisse - wie etwa Störungen
bei der Eigenbelieferung, Streiks, Aus-
sperrungen, Betriebsstörungen, etc. - auf die Lieferung
oder Leistung des IT-Systemservice A.Fischer
von erheblichen Einfluss sind. Wird aufgrund einer solchen Störung
die Lieferung oder Leistung dauer-
haft unmöglich oder unzumutbar, ist IT-Systemservice A.Fischer
endgöltig von seiner Leistungspflicht
befreit.
5. Terminangaben über die Fertigstellung oder Auslieferung
nicht fertiggestellter oder freigegebener
Softwareteile sind im Interesse einer praxisgerechten und möglichst
umfassenden Testphase naturge-
mäß unverbindliche Planvorgaben.
VI. Installation
1. Der IT-Systemservice A.Fischer installiert den Liefergegenstand
betriebsbereit beim Kunden inner-
halb von Deutschland, sofern die Installation vereinbarungsgemäß
(Ziffer III/3) im Preis inbegriffen oder
vom Kunden gesondert in Auftrag gegeben ist. Die verfügbaren
Installationsdienstleistungen sind in der
Preis- und Produktliste des IT-Systemservice A.Fischer aufgeführt.
2. Die Installation durch den IT-Systemservice A.Fischer setzt
voraus, dass der Kunde einen geeigne-
ten Standort - entsprechend den Installationsanweisungen des
IT-Systemservice A.Fischer bereitstellt
und ausrüstet; der Lieferungsgegenstand beim Kunden vor
der Installation nicht verändert, unsachge-
mäß behandelt oder außergewöhnlichen Belastungen
ausgesetzt worden ist.
3. Die Betriebsbereitschaft des installierten Liefergegenstandes
wird durch eine erfolgreiche Funktions-
prüfung mit den von IT-Systemservice A.Fischer ausgearbeiteten
Testverfahren und Testprogrammen
nachgewiesen und vom Kunden durch Gegenzeichnen des Abnahmescheines
anerkannt. Unterzeich-
net der Kunde den Abnahmeschein trotz erfolgreicher Funktionsprüfung
nicht, gilt die Betriebsbereit-
schaft gleichwohl mit dem Datum der Funktionsprüfung als
anerkannt, wenn der Kunde sich, obwohl der
IT-Systemservice A.Fischer ihm unter Hinweis auf die Folgen
des Fristablaufs eine Nochfrist von mindes-
tens zwei Wochen gesetzt hat, auch innerhalb der Nachfrist nicht
erklärt.
4. Der IT-Systemservice A.Fischer übernimmt keine Verpflichtung,
den Liefergegenstand an Geräte des
Kunden, die nicht von dem IT-Systemservice A.Fischer geliefert
worden sind, anzuschließen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus
diesem Vertragsverhältnis resultierenden und aller
sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Kunden
bestehenden Forderungen
behält sich IT-Systemservice A.Fischer das Eigentum an
gelieferten Produkten (nachfolgend: 'Vorbe-
haltsware") vor.
2. Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs einbauen
und umbilden. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder
Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt
jedoch ausschließlich für den IT-Systemservice A.Fischer,
die einen Miteigentumsanteil an der fertigen
Ware oder an der neuen Sache erwirbt, der dem Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert
der fertigen Ware oder der neuen Sache entspricht.
3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
oder im Miteigentum des IT-Systemservice
A.Fischer stehender Gegenstände im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt
berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe
der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit
im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher in Ziffer
VII/1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an IT-Systemservice
A.Fischer ab, welche diese Abtretung
annimmt. Besteht an den veräußerten Gegenständen
nur ein Miteigentumsanteil von IT-Systemservice
A.Fischer, sind die Forderungen jeweils in Höhe des Verkaufswertes
dieses Anteils, aber mit Vorrang
vor den übrigen Forderungen, abgetreten. Auf Verlangen
des IT-Systemservice A.Fischer wird der Kun-
de Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und
Umfang seiner gegen diese beste-
henden Ansprüche dem IT-Systemservice A.Fischer mitteilen.
IT-Systemservice A.Fischer darf zur Sich-
erung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung
offen legen. Eine Verpfändung oder Siche-
rungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht erlaubt.
4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde
auf das Eigentum von IT-Systemservice
A.Fischer hinweisen und IT-Systemservice A.Fischer unverzüglich
schriftlich benachrichtigen. Der Kunde
trägt alle Kosten eines Interventionsverfahrens und anderer
Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit
einen solchen Zugriff Dritter.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere
Zahlungsverzug - oder wenn Tatsachen
vorliegen, die eine Zahlungseinstellung erwarten lassen, kann
IT-Systemservice A.Fischer die Berech-
tigung des Kunden zur Weiterveräußerung, zum Einzug
von Forderungen und zur Be- und Verarbei-
tung bzw. Verbindung von Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden
zurücknehmen bzw. die Abtretung
von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen Dritte verlangen.
Diese Rechte von IT-Systemservice
A.Fischer bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen
bereits verjährt sind. Die Rücknah-
me oder Pfändung der Vorbehaltsware durch IT-Systemservice
A.Fischer gilt nicht als Rücktritt vom Ver-
trag. Der IT-Systemservice A.Fischer ist berechtigt, die Vorbehaltsware
zu verwerten und sich unter
Anrechnung auf die offenen Forderungen gegen den Kunden aus
deren Erlös zu befriedigen. Auf
Verlangen des Kun-den wird der IT-Systemservice A.Fischer Sicherheiten
insofern freigeben, als ihr Wert
die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10% übersteigt.
Sofern IT-Systemservice A.Fischer
zur Ausübung des Eigenturmsvorbehaltes berechtigt ist,
gewährt der Kunde IT-Systemservice A.Fischer
zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware zu geschäftüblichen
Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen
Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände.
VIII. Gewährleistung für Hardware-Produkte
1. IT-Systemservice A.Fischer leistet Gewähr dafür,
dass gelieferte Hardware-Produkte zum Zeitpunkt
des Gewährübergangs frei von Material- und Herstellungsmängeln
sind, die den Wert oder die Taug-
lichkeit dieser Hardware-Produkte erheblich mindern. Ferner
leistet IT-Systemservice A.Fischer Gewähr
dafür, dass gelieferte Hardware-Produkte die ausdrücklich
von IT-Systemservice A.Fischer schriftlich
zugesicherten Eigenschaffen besitzen. Eine Gewähr für
die Weiterverkäuflichkeit der Produkte oder
deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt
IT-Systemservice A.Fischer nicht.
2. Von IT-Systemservice A.Fischer herausgegebene technische
Datenspezifikationen oder Qualitäts-
beschreibungen stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn,
dass sie ausdrücklich als solche von IT-
Systemservice A.Fischer schriftlich bestätigt worden sind.
3. Der Käufer muss im Falle des Versendungskaufes Schaden
an der Verpackung sofort dem Trans-
portunternehmen mitteilen und den Tatbestand aufnehmen lassen.
Weitere Schäden muss er dem IT-
Systemservice A.Fischer unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der
Ware, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind dem IT-Systemservice A.Fischer unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzu-
teilen.
4. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl des IT-Systemservice
A.Fischer kostenlose Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Falls IT-Systemservice A.Fischer Mängel
auch innerhalb einer angemessenen
Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder
Rückgängigmachung des Vertrages oder
eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
5. Die Gewährleistungsfrist sowie die Frist für ggf.
bestehende Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolge-
schäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden, beträgt 6 Mo-
nate ab dem Lieferdatum bzw. ab erfolgter Installation (Betriebsbereitschaft
gemäß Ziffer VI/3 bzw. VI/4,
sofern diese vom IT-Systemservice A.Fischer übernommen
ist, sonst ab Lieferung). Durch den Aus-
tausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten
keine neuen Gewährleistungsfristen in
Kraft.
6. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch
den Kunden ist ausgeschlossen.
7. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, gleich
welcher Art, sind ausgeschlossen.
8. Wird ein System auf Wunsch des Kunden nicht von IT-Systemservice
A.Fischer installiert, hat der
Kunde im Gewährleistungsfall die ordnungsgemäße
Installation nachzuweisen.
9. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch
den Kunden oder Dritte unsachgemäß instal-
liert, gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen
ausgesetzt wird, die nicht
den Installationsanforderungen von IT-Systemservice A.Fischer
entsprechen oder der aufgetretene
Fehler in ursachlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kunde
einen Fehler nicht angezeigt und
nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben
hat, es sei denn, der Kunde weist nach,
dass diese Umstände nicht ursächlich für den
gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt
ferner,
wenn ohne die schriftliche Zustimmung von IT-Systemservice A.Fischer
technische Originalkennzeichen,
Aufkleber, Serien-Nummern oder ähnliche Kennzeichen geändert
oder beseitigt werden. Von der Ge-
währleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel
bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:
Betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß / Bedienungsfehler
und fahrlässiges Verhalten
des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie
Anschluss an ungeeignete Strom-
quellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung
/ Feuchtigkeit aller Art / fal-
sche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten
sowie jegliche Verbrauchs-
und Verschleißteile wie Druckkopfe, Toner, Farbbänder,
Patronen, Datenträger etc..
10. Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass
ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die
Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils
gültigen IT-Systemservice A.Fischer-Kunden-
dienstpreisen und -bestimmungen berechnet.
11. IT-Systemservice A.Fischer ist im Gewährleistungsfall
lediglich verpflichtet, die bei Auslieferung
vorhandene Installation der Hard- und Software
IX. Gewährleistung für Software-Produkte
1. Softwareprodukten von Drittfirmen, die als solche in der
Preis- und Produktliste des IT-Systemservice
A.Fischer ausgewiesen sind, sowie Betriebssysteme ("Fremdsoftware"),
werden von IT-Systemservice
A.Fischer auf der Basis und zu den Bedingungen eines zwischen
der Drittfirma und dem Kunden ge-
sondert abzuschließenden Software-Lizenz-Vertrages überlassen.
2. IT-Systemservice A.Fischer gewährleistet, dass lizenzierte
Softwareprodukte von IT-Systemservice
A.Fischer die Funktionen und Leistungsmerkmale erfüllen,
die in der zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung
gültigen Software-Produktbeschreibung für die betreffenden
Softwareprodukte enthalten sind, und
nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit
zu dem nach dem Vertrag voraus-
gesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Ferner
gewährleistet IT-Systemservice A.Fisch-
er, dass die zur Nutzung überlassene Software im Zeitpunkt
der Lizenzerteilung frei von Rechten Dritter
ist, die den nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben
oder mindern. Die technischen Da-
ten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Software-Produktbeschreibung
stellen keine
Zusicherung dar, es sei denn sie sind ausdrücklich als
solche von IT-Systemservice A.Fischer bestätigt
worden.
3. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler
in Software und dem
zugehörigen sonstigen Material nicht ausgeschlossen werden
können.
4. Für den Fall, dass bestimmte Funktionen oder Leistungsmerkmale
der Software-Produktbeschreibung
oder nicht erfüllt werden oder daß vom Kunden Fehler
schriftlich oder in nachvollziehbarer Weise mitge-
teilt werden, erfolgt nach Wahl von IT-Systemservice A.Fischer
Nachbesserung, die auch darin beste-
hen kann, dass dem Kunden eine neue Programmversion zur Verfügung
gestellt wird.
5. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von IT-Systemservice
A.Fischer erfolglos oder bietet
IT-Systemservice A.Fischer keine fehlerfreie neue Programmversion
an, ist der Kunde berechtigt entwe-
der den Vertrag rückgängig zu machen oder eine angemessene
Minderung des Kaufpreises zu verlan-
gen.
6. Für Fremdsoftware leistet IT-Systemservice A.Fischer
keine Gewähr.
7. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen ferner
für nicht von IT-Systemservice A.Fischer gelieferte Softwarekopien
sowie für Software, die auf einem Computersystem betrieben
wird, das nicht die Min-desthardwarekonfiguration und Softwareausstattung
gemäß der Software-Produktbeschreibung auf-
weist.
8. Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich
solcher Programme oder Programmteile, die vom
Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn,
der Kunde weist nach, dass solche Än-
derungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich
sind, Der Gewährleistungsanspruch ent-
fällt ferner für Fehler, Störungen oder Schäden,
die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hard-
ware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften
oder sonstige, außerhalb
des Verantwortungsbereichs von IT-Systemservice A.Fischer liegende
Vorgänge zurückzuführen sind
oder wenn der Auftraggeber IT-Systemservice A.Fischer die Möglichkeit
verweigert, die Ursache des ge-
meldeten Fehlers oder Mangels zu untersuchen.
9. Im Übrigen gelten die Ziffern VIII/4 - VIII/11 entsprechend.
X. Verletzung gewerblich Schutzrechte Dritter
1. IT-Systemservice A.Fischer wird den Kunden auf eigene Kosten
gegen alle Ansprüche verteidigen,
die aus einer angeblichen Verletzung deutscher Schutzrechte
(Patente, Patentanmeldungen, Urhe-
berrechte, Rechte an Marken etc.) durch gemäß diesen
Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Pro-
dukte oder Dokumentationen gegen den Kunden herleiten werden
und dem Kunden alle rechtskräftig
auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen,
sofern der Kunde IT-Systemservice A.Fisch-
er unverzüglich von solchen Ansprüchen schriftlich
benachrichtigt, IT-Systemservice A.Fischer alle not-
wendigen Informationen erteilt und sonstige angemessene Unterstützung
gewährt und IT-Systemser-
vice A.Fischer die alleinige Entscheidung darüber vorbehalten
bleibt, ob der Anspruch abgewehrt oder
verglichen wird.
2. Im Fall der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes wird
IT-Systemservice A.Fischer unter Aus-
schluss weitergehender Ansprüche nach eigenem Ermessen
und auf eigene Kosten das betreffende
Produkt oder die Dokumentation derart abändern oder austauschen,
dass keine gewerblichen Schutz-
rechte Dritter mehr verletzt werden und dennoch die vereinbarten
Spezifikationen weiterhin eingehalten
werden, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages
mit dem Schutzrechtsinhaber das
weitere Nutzungsrecht verschaffen oder die Dokumentation unter
Rückerstattung des bezahlten Kauf-
preises bzw. der Lizenzgebühr abzüglich einer angemessenen
Benutzungsgebühr für die Zeit, in der
sich das betreffende Produkt beim Kunden befand, zurücknehmen.
3. IT-Systemservice A.Fischer haftet nicht für die Verletzung
von gewerblichen Schutzrechten, wenn
diese auf der Verwendung eines Produktes des IT-Systemservice
A.Fischer Schutzrechtsverletzungen,
die aus einer für das betreffende Produkt nicht vorgesehenen
Verwendung resultieren.
4. Über die in den vorstehenden Unterabschnitten genannten
Ansprüche hinaus stehen dem Kunden
im Falle der Geltendmachung von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte
durch Dritte - vorbehaltlich
etwaiger Ansprüche gemäß Ziffer XIII - keine
weiteren Ansprüche zu.
XI. Test- und Wartungsmaterial
1. Diagnose-Software, Dokumentation, Geräte und andere
Materialien, die von IT-Systemservice
A.Fischer zum Zweck der Installation, Durchführung von
Gewährleistungsarbeiten oder Einbringung von
Dienstleistungen benötigt werden, können zusammen
mit den IT-Systemservice A.Fischer-Produkten
geliefert werden, und werden auf Wunsch von IT-Systemservice
A.Fischer beim Kunden aufbewahrt; sie
bleiben jedoch Eigentum von IT-Systemservice A.Fischer.
2. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße
Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die
genannten Test- und Wartungsmittel nicht ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von IT-Systemservice
A.Fischer benutzen oder Dritten zugänglich machen.
XII. Haftungsbeschränkung
1. Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund
einschließlich Verzug, Unmöglichkeit,
Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung,
schuldhafter Verletzung von Nachbes-
serungspflichten und unerlaubter Handlung ist der IT-Systemservice
A.Fischer nur verpflichtet, wenn der
Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von IT-Systemservice
A.Fischer oder auf das Fehlen ei-
ner zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist,
oder IT-Systemservice A.Fischer eine wesentliche
Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt hat; in diesem
Falle ist die Haftung auf höchstens eine Million DM
für Personen- oder Sachschaden bzw. DM100.000,- für
Vermögensschäden sowie auf solche Schäden
begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise
nicht zu rechnen war.
2. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des öffentlichen
Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, sind etwaige Schadensersatzansprüche
gemäß Ziffer XII/1 wie folgt eingeschränkt:
a) Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangel-
folgeschaden oder entgangenem Gewinn, sofern die Haftung nicht
durch Vorsatz oder das Fehlen ei-
ner schriftlich zugesicherten Eigenschaft begründet wird.
b) Jede Haftung ist auf solche Schäden be-
schränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach dem
IT-Systemservice A.Fischer damals bekannten
Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. c) Für
den Verlust von Daten haftet IT-Systemservice A.
Fischer nicht. Vor einer Wartung oder Reparatur durch IT-Systemservice
A.Fischer muss der Kunde
eigenverantwortlich die noch bestehenden Daten in anwendungsadäquater
Weise und maschinenles-
barer Form sichern, um damit zu gewährleisten, dass die
Daten mit vertretbarem Aufwand wieder herge-
stellt werden können. d) Schadensersatzansprüche verjähren
nach den gesetzlichen Vorschriften,
spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab der Auslieferung
oder Durchführung der mangelhaften
Leistung.
3. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden
Absätzen ausgeschlossen oder einge-
schränkt sind, umfasst dieser Ausschluss bzw. diese Beschränkung
auch Ansprüche gegen Mitarbeiter
und Beauftragte von IT-Systemservice A.Fischer.
XIII. Verschiedenes
1. Erhält IT-Systemservice A.Fischer von dem Kunden vertrauliche
Unterlagen, die als solche gekenn-
zeichnet sind, wird IT-Systemservice A.Fischer diese Unterlagen
vertraulich behandeln und Mitarbeiter
zur vertraulichen Behandlung dieser Unterlagen anhalten. Entsprechendes
gilt für den Kunden.
2. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem
Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung
der anderen Vertragsparteien. Dies gilt nicht für die Abtretung
von Kaufpreis- bzw. Lizenzgebührenan-
sprüchen.
3. Falls der Kunde IT-Systemservice A.Fischer-Produkte an Dritte
weitergibt, wird er hierüber Buch
führen und IT-Systemservice A.Fischer auf Verlangen Auskunft
erteilen, um IT-Systemservice A.Fischer
zu ermöglichen, bei gegebenen Anlass dem Empfänger
wichtige Informationen über das Produkt oder
die Produktsicherheit mitzuteilen.
4. Software-Produktbeschreibungen und die Bestimmungen der Preis-
und Produktliste des IT-
Systemservice A.Fischer, die sich auf die Produkte oder Dienstleistungen
beziehen, die Gegenstand
des Vertrages sind, gelten als Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen
und werden dem Kunden auf
Verlangen zugeleitet.
5. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen
von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch
für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
6. Erweist sich eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
als unwirksam, berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
7. Die Nichtausübung eines Rechts durch IT-Systemservice
A.Fischer gemäß diesen Bestimmungen
bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung
dieses Rechts.
8. Alle Verträge unterliegen dem in Deutschland geltenden
Recht. Die Haager Übereinkunft
über das Kaufrecht wird ausgeschlossen.
9. Erfüllungsort ist Berlin. Soweit der Kunde Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
wird für alle Rechtsstreitigkeifen aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand
Berlin vereinbart. IT-
Systemservice A.Fischer bleibt jedoch zur Erhebung einer Klage
oder der Einleitung sonstiger
gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz
des Kunden berechtigt.
10. Privatkunden wird ein Rückgaberecht für 14 Tage
nach Kaufdatum auf PC-Standardkonfigurationen
eingeräumt. Im Falle einer anderweitigen Rücknahme
der Ware - spätestens 20 Tage nach Kauf - wird
eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrages,
aber, mindestens DM 50,- fällig. 11.
IT-Systemservice A.Fischer behält sich Produktänderungen
vor, die die Funktionsfähigkeit nicht
beeinträchtigen.
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